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Überprüfung der rechtlichen Vereinbarung

Warum ist Datenschutz für Ihr Unternehmen wichtig?

Datenschutz ist kein reines Formalthema. Jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten – etwa von Kunden, Beschäftigten, Bewerbern, Lieferanten oder Geschäftspartnern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen, diese Daten rechtmäßig, sicher und transparent zu verarbeiten.

Ein professionell umgesetzter Datenschutz schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern schafft Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Gleichzeitig hilft er, interne Prozesse klar zu strukturieren und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtend zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten mit E-Mail, CRM-Systemen, Personalverwaltung, Buchhaltung, Kundendatenbanken oder Warenwirtschaftssystemen.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann ein Datenschutzbeauftragter außerdem erforderlich sein, wenn besonders risikoreiche Datenverarbeitungen stattfinden, beispielsweise bei umfangreicher Videoüberwachung, der Verarbeitung sensibler Daten oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Wichtig: Auch Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, bleiben vollständig zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

 

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